Benutzung auf eigene Gefahr.
Der Mieter übernimmt die Hüpfburg in sauberem und funktionstüchtigem Zustand. Eventuell bereits existierende Schäden bzw. Mängel bei der Inbetriebnahme, sind
umgehend zu melden. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden. Der Mieter haftet für Schäden, sowie für Zerstörung und Diebstahl in vollem Umfang.
Der Mieter trägt Sorge dafür, dass die Hüpfburg wieder in demselben Zustand, wie ausgeliehen, zurückgegeben wird. In diesem Fall entstehen keine weiteren Kosten.
Wenn Hüpfburgen schlecht zusammengelegt oder verschmutzt, bzw. feucht zurückgebracht werden, berechnen wir für die Reinigung zusätzlich zum Mietpreis eine Pauschale in Höhe von 50,00 Euro. Diese
Pauschale wird von der Kaution eingezogen und verrechnet. Die Kaution beträgt pro Mietmodul 150,00 Euro. Reparatur Arbeiten werden ebenfalls von der Kaution abgezogen bzw. später per Rechnung
hinzugerechnet.
Die Aufsichtsperson trägt dafür Sorge, dass die Warnhinweise der Hüpfburg eingehalten werden. An den Hüpfburgen sind die Warnhinweise jeweils angebracht und
nachfolgend auch noch mal aufgeführt.
Die Hüpfburg muss durchgehend vom Mieter bzw. eines von ihm beauftragten voll geschäftsfähigen Erwachsenen beaufsichtigt werden. Die Aufsichtsperson darf keinerlei
Drogen konsumiert haben bzw. während der Beaufsichtigung konsumieren. Frühes Eingreifen der Aufsichtsperson ist gefordert, wenn einzelne Kinder durch ihr Verhalten andere Kinder
gefährden.
Auf der Hüpfburg sind keine Schuhe, Speisen und Getränke erlaubt.
Kontrollieren Sie Jacken- und Hosentaschen um zu vermeiden, dass spitze oder scharfe Gegenstände (wie Haarspangen, Schmuck, Gürtelschnallen, Brillen, Stifte oder
ähnliches) Verletzungen verursachen oder die Hüpfburg beschädigen. Solche Gegenstände sind vor der Benutzung abzugeben.
Die Hüpfburgwände dürfen nicht als Sprungwand oder zum Klettern benutzt werden. Ebenso ist es nicht erlaubt, gegen etwaige Sicherheitsnetze zu
springen.
Zum Hüpfen ist nur der innere Bereich der Hüpfburg geeignet, nicht der Einstiegsbereich.
Es ist nicht erlaubt zu schubsen, zu raufen und Purzelbäume zu machen.
Der Altersunterschied bzw. Größenunterschied muss bei gleichzeitiger Benutzung möglichst gering sein.
Der Betrieb bei Regen und mäßigem Wind ist nicht zulässig.
Bei einem Spannungsausfall oder einer Störung des Gebläses muss die Hüpfburg unverzüglich geräumt werden. Dabei muss sehr schnell reagiert werden, da durch den
Druckverlust das Gerät sehr schnell in sich zusammenfällt und evtl. Kinder unter sich begraben kann (Erstickungsgefahr). Bis zur Beseitigung (hierbei muss eindeutig feststehen, woran es gelegen
hat und sichergestellt sein, dass dieses Problem nicht wieder auftritt) der Störung darf die Hüpfburg wieder in Betrieb genommen werden.
Die Hüpfburg ist an den vorgesehenen Laschen gegen Umfallen, Verrutschen und Abheben aufgrund von Wind zu sichern. Beim Umplatzieren der Hüpfburg immer mit mehreren
Personen an den Schlaufen anpacken und nur mit der entsprechenden Unterlegplane über den Boden ziehen.
Während der Benutzung muss das Gebläse ständig laufen und es darf nicht mit Feuchtigkeit in Kontakt kommen. Kinder dürfen nicht mit dem Gebläse spielen. Der
Luftein- und Auslass muss immer frei sein. Das Gebläse muss auf einem ebenen und trockenen Untergrund aufgestellt und gegen Umfallen gesichert werden.
Die Hüpfburg darf nur von Kindern ab 3 Jahren benutzt werden! Dies darf nur unter Aufsicht eines Erwachsenen erfolgen.
Bitte beachten Sie abhängig von der Größe der Hüpfburg, die maximale Anzahl an Kindern.
Rückgaben nach dem vereinbarten Termin, werden pro angefangenem Tag mit der normalen Tagesmiete zusätzlich in Rechnung gestellt.
Die Firma E.V.A. Eventmodule sowie deren Inhaber, Tim Admiral, und etwaige Mitarbeiter, tragen keinerlei Verantwortung für Personenschäden bzw. Unfälle, die bei der
Nutzung der gemieteten Hüpfburg entstehen. Für Sach- bzw. Personenschäden jeglicher Art, haftet der Mieter selbst. Dem Mieter wird empfohlen gegebenenfalls eine Veranstaltungs- und/oder
Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Versicherungshinweis an den Mieter
Wir sind sehr bemüht Personen -und Sachschäden zu verhindern und scheuen daher keine Mühe die Mieter entsprechend aufzuklären und zu warnen.
Wir weisen darauf hin, dass Sie als Veranstalter für die gebotene Aufsicht und ausreichenden Versicherungsschutz selbst verantwortlich sind.
Für den Betrieb einer Hüpfburg ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Diese ist i.d.R. bei Privatpersonen in der Privathaftpflicht-, bei Gewerbetreibenden
in der Betriebshaftpflichtversicherung enthalten. Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung.
Der Mieter muss dafür sorgen, dass die Hüpfburg ständig von einem Erwachsenen beaufsichtigt wird.
Im Jahr 2001 hat das Landgericht Köln in einem Urteil die Anforderungen an Veranstalter, die Aufsicht und die Tätigkeiten der Aufsicht definiert:
"Der Betreiber einer öffentlichen Freizeiteinrichtung ist gehalten, die Benutzer vor Gefahren zu schützen, die über das übliche Risiko bei der Anlagenbenutzung
hinausgehen und vom Benutzer nicht vorhersehbar bzw. nicht ohne Weiteres erkennbar sind. Kinder und Jugendliche sind durch geeignete Maßnahmen vor den Folgen ihrer Unerfahrenheit und
Unbesonnenheit bei der Benutzung vor Gefahren zu schützen."
Die Anforderungen an die Aufsicht wurden wie folgt definiert:
"Geeignete Person (mind. 18 Jahre) mit Durchsetzungsvermögen, die eine mögliche Fehlbenutzung verhindern kann (z.B. zu wildes Springen, Schupsen und Klettern auf
die Seitenwände) und ggf. eingreifen bzw. Kinder der Hüpfburg verweisen kann."
Die vorstehenden Hinweise finden Sie hier auch noch einmal als Download im PDF-Format.